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Der Führerschein im „Schnelldurchlauf”...

Der Führerschein im Schnelldurchlauf, eine so genannte Kurzzeit-Ausbildung, bietet wie es der Name schon vermuten lässt, intensives theoretisches und praktisches Lernen an. Das äußert sich zumeist in einer geringeren Ausbildungszeit, was sich vor allem für Führerscheinbewerber mit sehr wenig Zeit anbietet. Z. B. für Führerscheinbewerber die ihren Urlaub oder ihre Ferien dazu nutzen möchten/müssen um den Führerschein zu erwerben, oder z. B. aus beruflichen Gründen abends die "normalen" Theorieunterrichte nicht besuchen können.

Leider ist es nicht möglich (wie auch schon unten im Text des Ferienführerscheins beschrieben) sich an einem Tag anzumelden und nach wenigen Tagen den Führerschein zu bekommen. Dies liegt z. B. an der Bearbeitungszeit der Papiere durch das Straßenverkehrsamt (ca. 4 Wochen). Melden Sie sich also früh genug an!

Haben Sie die unter „So startet man zum Führerschein” beschriebenen Voraussetzungen erfüllt, beantragen Sie beim Landkreis die Erteilung der Fahrerlaubnis. (... diesen Weg nehmen wir Ihnen übrigens gerne ab, das läuft bei uns unter Service).

Nach Absprache werden Sie jetzt in Theorie und Praxis geschult. Wir bieten diese Kurzzeit-Ausbildungen nach Bedarf an. Während dieser Ausbildungsvariante halten wir verstärkt Theorieunterricht ab, theoretischer Unterricht am Vormittag und bei Bedarf auch am Samstag, was die Ausbildung zeitlich spürbar verkürzt. Erkundigen Sie sich bitte vor Ihrer Anmeldung, ob in Ihrer Urlaubszeit bzw. Ihrem dafür eingeplanten Zeitraum genügend Kapazität für die erforderliche Ausbildung vorhanden ist. Bitte stimmen Sie dies vorher mit uns ab, da sich unser Angebot vor allem auf das gesteigerte Angebot von Theorieunterrichten bezieht. Kapazitäten für die erforderlichen Fahrstunden stehen in der Regel immer zur Verfügung.

Sie sind interessiert? Wir informieren Sie gerne und völlig unverbindlich!
Rufen Sie uns an, oder kommen Sie einfach am Bürotag vorbei!

Wenn Sie wissen möchten was der „Spaß” kostet: Rufen Sie uns kurz an, unter 04721-51614 /04722-1041 oder 0171-8808753 erreichen Sie uns (...fast) immer, lassen Sie sich per Mail info@fahrschule-richard-becker.de ein Berechnungsbeispiel zuschicken oder schauen Sie einfach an unseren Öffnungszeiten vorbei.

.......der Führerschein in den Ferien!

Die Ausbildung für z. B. die Klassen A und B ist (je nach Vorkenntnissen) in ca. drei Wochen möglich. Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis muss am ersten Wohnsitz eingereicht werden. Dem Antrag ist ein Sehtest, eine Bescheinigung über „Sofortmaßnahmen am Unfallort” vom DRK oder eines sonstigen Rettungsdienstes (entfällt bei Erweiterung einer Fahrerlaubnis wenn die erste Bescheinigung nicht älter als 1. Juli 1992 ist), und ein Passbild beizufügen, sowie eine Unterschrift direkt und persönlich bei Ihrer Führerscheinstelle abzulegen. Wenn Sie wünschen, schicken wir Ihnen ihr Lernmaterial (Fragebögen und Lehrbuch) gerne zu, damit Sie sich schon zu Hause auf den Theorieunterricht vorbereiten können, bzw. auch müssen.

Als Fahrschule geben Sie Richard Becker, Altenbrucher Bahnhofstraße 62, 27478 Cuxhaven an. Die Prüfungsunterlagen müssen dann von Ihrer Führerscheinstelle zum TÜV-Nord GmbH & Co. KG – Region Elbe-Weser, Fritz-Erler-Straße 9, 27578 Bremerhaven geschickt werden. Die Bearbeitung dauert ca. vier Wochen. Bitte berücksichtigen Sie für Ihre Terminplanung die Bearbeitungszeit des Antrags! Melden Sie sich bitte bei uns, wenn Sie den Antrag abgegeben haben, damit wir dann für Sie Zeit einplanen können.

Wichtig! Fragen Sie bei Ihrer Führerscheinstelle, Straßenverkehrsamt/Landratsamt, nach, ob Sie die Fahrausbildung am 1.Wohnsitz absolvieren müssen.
Dies ist seit 01.01.99 vorgeschrieben! Ausnahmen gibt es aber immer wieder, wenn Sie es z.B. aus beruflichen Zeitgründen sehr notwendig machen und schnell fertig werden müssen. Aus Erfahrung wissen wir, dass es mit Berlin, Hamburg und Köln leider meistens nicht funktioniert...

Bitte unbedingt bei ihrer Führerscheinstelle nachfragen!
(Ausnahmegenehmigung, § 73, Absatz 2, Fahrerlaubnis-Verordnung)

Unsere Kurse sind fortlaufend. Dadurch ist ein Einstieg jederzeit möglich. Grundgebühr und Lehrmaterial sind sofort fällig und eine weitere Vorauszahlung nach Vereinbarung bei Beginn der Ausbildung. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass sich das Angebot nach Ihren Fähigkeiten richten muss. Es ist erstens erforderlich, dass sich der angestrebte Lernerfolg einstellt, sowie dass Sie beide Prüfungen im ersten Anlauf bestehen. Werden die Prüfungen ohne Erfolg abgelegt, verlängert sich die Ausbildungszeit. In der Regel muss eine Wartefrist von 14 Tagen eingehalten werden. Auf Antrag einer vorzeitigen Prüfungserteilung kann die Theorie nach 3 und die Praxis nach 7 Tagen wieder abgelegt werden. Allerdings wird dem Antrag nur stattgegeben, wenn bei der nicht bestandenen Prüfung keine schwerwiegenden Kenntnis- oder Eignungsmängel vorliegen. Die vorzeitige Wiederholung der theoretischen Prüfung mit mehr als 14 Fehlerpunkten bei Ersterteilung und 9 Fehlerpunkten bei Erweiterung wird nicht genehmigt. Sollte dieser "Fall" eintreten, ist es eventuell nicht mehr möglich das Angebot in dem von Ihnen gewünschten Zeitraum zu nutzen.