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Fahren Lernen Max

Führerscheinklassen

Beschleunigte Grundqualifikation gemäß §4 Abs.2 BKrFQG

Seit dem 10.09.2009 müssen Kraftfahrer und Kraftfahrerinnen, die gewerblich im Güterkraftverkehr ein Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t führen wollen, eine besondere Qualifikation nachweisen.
Gesetzlich geregelt ist dies durch das BKrFQG (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz), welches am 01. Oktober 2006 in Kraft getreten ist. Ergänzt wurde dies durch die BKrFQV (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung), die zum gleichen Zeitpunkt rechtskräftig wurde.
Ziel der EU-Richtlinie ist es eine Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie der Sicherheit der Fahrer und Fahrerinnen zu erreichen. Ein defensiver Fahrstil und umweltschonende Fahrweisen sollen von den Fahrern und Fahrerinnen angewendet und verinnerlicht werden.

Mindestalter:
  • 18 Jahre (C1/C1E)
  • 21 Jahre (C/CE)
Lehrgangsdauer:
  • 140 Stunden á 60 min (Vollzeitausbildung):
  • 130 Stunden theoretische Ausbildung
    Inhalt: richtiges Verhalten beim Fahren, Sicherheitsregeln, Gesundheit, Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik
  • 10 Stunden praktische Ausbildung
    Inhalt: sicheres Führen des KFZ inklusive Fahren in besonderem Gelände
Prüfung vor der IHK
  • theoretische Prüfung 90 min (auch ohne Fahrerlaubnis möglich) nur in deutscher Sprache!
    Inhalt: richtiges Verhalten beim Fahren, Sicherheitsregeln, Gesundheit, Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik

Einen Musterprüfbogen können Sie sich bei der Industrie- und Handelskammer gratis herunterladen:

Musterprüfbogen: Beschleunigte Grundqualifikation Güterkraftverkehr (LKW)

...unsere Lehrgänge für die beschleunigte Grundqualifikation dauern ca. 5 Wochen und finden in der Zeit von Mo. - Fr.: 08:00 - 15:30 Uhr (4 Blöcke á 90min) statt.

Wenn Sie z.B. berufsbedingt in dieser Zeit nicht an den Unterrichten teilnehmen könnten
planen wir diesen Lehrgang auch individuell, fragen Sie einfach nach!

Mindestteilnehmer: mindestens 5, maximal 10, kleinere Gruppen auf Anfrage

Lehrplan für die beschleunigte Grundqualifikation Lkw gem. BKrFQG
Kenntnisbereich lt. Anlage 1 BKrFQV Theoriestunden
1 Rationeller Fahren auf Basis der
Sicherheitsregeln
 
1.1 Kinematische Kette 9
1.2 (Sicherheits-)Technik 16 (inkl. 5 Std. Fahrphysik)
1.3 Anwendung der Kenntnisse 1.1.+1.2  
1.4 Ladungssicherung 16
Zwischensumme 41
   
2 Anwendung der Vorschriften  
2.1 Sozialvorschriften 14
2.3 Kenntnis der Vorschriften für den
Güterverkehr
11
Zwischensumme 25
   
3 Gesundheit, Verkehrs- und
Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik
 
3.1 Risiken des Straßenverkehrs und
Arbeitsunfälle
7
3.2 Kriminalität und illegale Einwanderer 4
3.3 Gesundheitsschäden vorbeugen 7
3.4 Körperliche und geistige Verfassung 10
3.5 Verhalten in Notfällen 11
3.6 Verhalten, das zu einem positiven
Image des Unternehmens beiträgt
18
3.7 Wirtschaftliches Umfeld des
Güterverkehrs
7
Zwischensumme 64
Gesamtsumme 130

plus Praxisanteil: 10 Stunden Perfektionstraining, bestehend u.a. aus rationelles Verhalten,
Sicherheitstraining und Streckenkunde.

Quelle: www.eu-bkf.de (Verlag Heinrich Vogel)