Führerscheinklassen
Beschleunigte Grundqualifikation gemäß §4 Abs.2 BKrFQG
Seit dem 10.09.2009 müssen Kraftfahrer und Kraftfahrerinnen, die gewerblich im Güterkraftverkehr ein Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t führen wollen, eine besondere Qualifikation nachweisen.
Gesetzlich geregelt ist dies durch das BKrFQG (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz), welches am 01. Oktober 2006 in Kraft getreten ist. Ergänzt wurde dies durch die BKrFQV (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung), die zum gleichen Zeitpunkt rechtskräftig wurde.
Ziel der EU-Richtlinie ist es eine Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie der Sicherheit der Fahrer und Fahrerinnen zu erreichen. Ein defensiver Fahrstil und umweltschonende Fahrweisen sollen von den Fahrern und Fahrerinnen angewendet und verinnerlicht werden.
Mindestalter: |
- 18 Jahre (C1/C1E)
- 21 Jahre (C/CE)
Lehrgangsdauer: |
- 140 Stunden á 60 min (Vollzeitausbildung):
- 130 Stunden theoretische Ausbildung
Inhalt: richtiges Verhalten beim Fahren, Sicherheitsregeln, Gesundheit, Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik - 10 Stunden praktische Ausbildung
Inhalt: sicheres Führen des KFZ inklusive Fahren in besonderem Gelände
Prüfung vor der IHK |
- theoretische Prüfung 90 min (auch ohne Fahrerlaubnis möglich) nur in deutscher Sprache!
Inhalt: richtiges Verhalten beim Fahren, Sicherheitsregeln, Gesundheit, Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik
Einen Musterprüfbogen können Sie sich bei der Industrie- und Handelskammer gratis herunterladen:
Musterprüfbogen: Beschleunigte Grundqualifikation Güterkraftverkehr (LKW)
...unsere Lehrgänge für die beschleunigte Grundqualifikation dauern ca. 5 Wochen und finden in der Zeit von Mo. - Fr.: 08:00 - 15:30 Uhr (4 Blöcke á 90min) statt.
Wenn Sie z.B. berufsbedingt in dieser Zeit nicht an den Unterrichten teilnehmen könnten
planen wir diesen Lehrgang auch individuell, fragen Sie einfach nach!
Mindestteilnehmer: mindestens 5, maximal 10, kleinere Gruppen auf Anfrage
Lehrplan für die beschleunigte Grundqualifikation Lkw gem. BKrFQG |
Kenntnisbereich lt. Anlage 1 BKrFQV | Theoriestunden |
1 Rationeller Fahren auf Basis der Sicherheitsregeln |
|
1.1 Kinematische Kette | 9 |
1.2 (Sicherheits-)Technik | 16 (inkl. 5 Std. Fahrphysik) |
1.3 Anwendung der Kenntnisse 1.1.+1.2 | |
1.4 Ladungssicherung | 16 |
Zwischensumme | 41 |
2 Anwendung der Vorschriften | |
2.1 Sozialvorschriften | 14 |
2.3 Kenntnis der Vorschriften für den Güterverkehr |
11 |
Zwischensumme | 25 |
3 Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik |
|
3.1 Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle |
7 |
3.2 Kriminalität und illegale Einwanderer | 4 |
3.3 Gesundheitsschäden vorbeugen | 7 |
3.4 Körperliche und geistige Verfassung | 10 |
3.5 Verhalten in Notfällen | 11 |
3.6 Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt |
18 |
3.7 Wirtschaftliches Umfeld des Güterverkehrs |
7 |
Zwischensumme | 64 |
Gesamtsumme | 130 |
plus Praxisanteil: 10 Stunden Perfektionstraining, bestehend u.a. aus rationelles Verhalten,
Sicherheitstraining und Streckenkunde.
Quelle: www.eu-bkf.de (Verlag Heinrich Vogel)