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Ausbildungsfahrschule –
Ausbildungsfahrlehrer – Fahrlehrer im Praktikum

Seit Mai 2008 sind wir eine Ausbildungsfahrschule gemäß § 21a Fahrlehrergesetz.

Das heißt, wir haben die Erlaubnis angehende Fahrlehrer während ihres Praktikums auszubilden bzw. zu betreuen. Die selbstverständliche Vorraussetzung dafür ist natürlich die ständige Schulung und Weiterbildung unserer Fahrlehrer. Hinzu kommt die Offenheit für Neues, von dem dann auch unsere Fahrschüler profitieren. Ein neuer Fahrlehrer bringt auch neue Ideen mit…

Richard Becker
Richard Becker
Ausbildungsfahrlehrer
Andreas Bernhardt
Andreas Bernhardt
Ausbildungsfahrlehrer

Bevor man die Idee unbedingt Fahrlehrer werden zu wollen in die Tat umsetzt, sollten Sie einiges beachten. Es ist nicht immer der Traumjob, für den er oftmals gehalten wird. Natürlich sind die wenigsten Berufe diejenigen, die man als Traumberuf bezeichnen kann. Aber hinter dem Beruf Fahrlehrer steckt erheblich mehr, als es augenscheinlich aussieht. Als Fahrlehrer sitzt man nicht, wie viele denken, nur den ganzen Tag neben einer jungen hübschen Blondine und schaut sich aus dem Autofenster die Umgebung an. Im Grunde genommen muss letztendlich jeder selber wissen, welchen Job er ausüben will und kann, bestimmte Voraussetzungen müssen aber gegeben sein, um diesen „Traumberuf“ erlernen zu können.

§ 2 Voraussetzungen der Fahrlehrerlaubnis
    Die Fahrlehrerlaubnis wird erteilt, wenn der/die Bewerber/in
  • mindestens 22 Jahre alt ist
  • geistig, körperlich und fachlich geeignet ist, so dass keine Tatsachen vorliegen, die den Fahrlehreranwärter/in für die Tätigkeit als Fahrlehrer unzuverlässig erscheinen lassen (ist durch Auszug aus dem Verkehrszentralregister und polizeiliches Führungszeugnis nachzuweisen)
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf nach bestandenem Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Ausbildung nachweisen kann
  • muss im Besitz der Fahrerlaubnisse A, BE und CE (u.U. DE) sein, sowie genügend Fahrpraxis nachweisen können - bei Klasse BE in den letzten 5 Jahren mindestens 3 Jahre auf Fahrzeugen der Klasse BE

Immer noch interessiert? Wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind könnte es losgehen. Fahrlehrerausbildungsstätten gibt es zwar nicht in der direkten Umgebung von Cuxhaven, aber das sollte eigentlich kein Hinderungsgrund sein den „Traumberuf“ zu erlernen.

Ausbildung (für Klasse BE)

Fahrlehreranwärter müssen eine zweistufige Ausbildung durchlaufen. Der erste Teil (5 Monate bei Klasse BE) besteht aus dem Besuch einer Fahrlehrerausbildungsstätte. Diese Ausbildung wird immer in Ganztageslehrgängen abgehalten. Die Lerninhalte sind u.a. Pädagogik, Verkehrsverhalten, Recht, Technik, Umweltschutz und praktisches Fahren. Die Fahrprüfung findet bereits im dritten Monat statt, nach 5 Monaten die Fachkundeprüfung. Nach bestandener Fachkundeprüfung erhält der Anwärter eine auf 2 Jahre befristete Fahrlehrererlaubnis B/BE und absolviert nun ein 4 1/2monatiges Praktikum in einer Ausbildungsfahrschule, wie wir es sind.

Praktikum (4 1/2 Monate in einer Ausbildungsfahrschule)

Die 2. Ausbildungsphase, das Praktikum, dauert 4 1/2 Monate und ist in einer genehmigten Ausbildungsfahrschule zu absolvieren.

In den §3 Abs. 5 des FahrlG und §3 FahrlAusbO sind die Inhalte und Aufgaben des Ausbildungsfahrlehrers und des Hospitanten vorgeschrieben und geregelt.

Jetzt hospitiert der FliP (Fahrlehrer im Praktikum) bei der Ausbildung. Er bildet zuerst unter Anleitung und später selbstständig Fahrschüler in Theorie und Praxis aus und stellt sie zur Prüfung vor.

Im 3. und 5. Praktikumsmonat findet jeweils ein Wochenkurs in der Ausbildungsstätte statt. Am Praktikumsende werden die letzten Prüfungsteile, die theoretische und praktische Lehrprobe, abgenommen. Diese Prüfungsteile werden in der Ausbildungsfahrschule mit Fahrschülern, die der Fahrlehrer im Praktikum selber ausgebildet hat, durchgeführt.

Ausbildungsabschluss:

Die Prüfung wird auf Grundlage der Prüfungsordnung für Fahrlehrer/innen (Artikel 3 Verordnung zur Änderung fahrlehrerrechtlicher Vorschriften) durchgeführt.

Danach eventuell weitere Fortsetzung der Ausbildung an der Fahrlehrerausbildungsstätte zum Erwerb der:

Fahrlehrererlaubnis Klasse A
Fahrlehrererlaubnis Klasse CE (LKW) oder Klasse DE (BUS)

Sie haben schon einen Teil der Ausbildung absolviert und suchen eine Fahrschule zur weiteren Ausbildung? Nehmen Sie Kontakt zu uns, einem persönlichen Gespräch steht nichts im Wege.